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   AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01   

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AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01 (https://dejure.org/2002,27402)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 21.10.2002 - 8 C 3738/01 (https://dejure.org/2002,27402)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 8 C 3738/01 (https://dejure.org/2002,27402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Transportunternehmen wegen Verlust einer Kiste; Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung eines Zeugen aufgrund verspäteter Benennung; Beweiswert eines Lieferscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Eine wirksame Fristsetzung setzt voraus, dass die Verfügung vom Richter unterzeichnet - nicht nur paraphiert - ist (BGHZ 76, 236), eindeutig erkennbar ist, in welcher Frist welche Anforderungen zu erfüllen sind (BVerfG NJW 1982, 1453), die gesetzlichen Mindestfristen eingehalten sind (Zöller, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 296 Rn 9b), eine Belehrung über die möglichen Folgen einer Versäumnis der gesetzten Frist erteilt wird (§ 277 IV, II ZPO; BGHZ 86, 218, 225), eine Replikfrist erst nach Eingang der Klageerwiderung gesetzt (BGHZ 76, 236) und die Verfügung der betreffenden Partei förmlich zugestellt wird (BGHZ 76, 236).

    Dieses Recht steht im Widerstreit mit dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (BVerfGE 36, 92, 98; BGHZ 86, 218, 222 mwN) und u.a. in § 296 ZPO verankerten Gebot der Verfahrensbeschleunigung.

    Aus der Abwägung dieser beiden Prinzipien folgt die Pflicht des Gerichts, alles Zumutbare zu unternehmen, einer drohenden Verzögerung des Verfahrens entgegenzuwirken, bevor es ein verspätetes Vorbringen zurückweist (BGHZ 86, 218, 223f).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung umgrenzt und dabei festgelegt, dass einer Partei mit der Belehrung völlig klar werden muss, in welcher prekären Lage sie sich aufgrund der Fristsetzung befindet, und dass die bloße Mitteilung des Wortlauts des § 296 Abs. 1 ZPO insoweit nicht ausreichend ist (BGHZ 86, 218, 225f; BGH NJW 1986, 133f; NJW 1991, 2773, 2774).

  • BGH, 11.07.1985 - I ZR 145/83

    "Ausschlußfrist"; Unwirksamkeit einer Fristsetzung mangels zureichender Belehrung

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung umgrenzt und dabei festgelegt, dass einer Partei mit der Belehrung völlig klar werden muss, in welcher prekären Lage sie sich aufgrund der Fristsetzung befindet, und dass die bloße Mitteilung des Wortlauts des § 296 Abs. 1 ZPO insoweit nicht ausreichend ist (BGHZ 86, 218, 225f; BGH NJW 1986, 133f; NJW 1991, 2773, 2774).

    Diese Möglichkeit wird bereits in BGH NJW 1986, 133f angedeutet.

  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 20 U 178/83
    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Die Wiederholung des Wortlauts des § 296 Abs. 1 ZPO reicht hier als Belehrung aus (BGH NJW 1991, 493 - Bestätigung des Urteils des OLG Hamm, NJW 1984, 1566).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Das Gericht folgt daher der Rechtsprechung des LAG Hamm (Urt. v. 20.2.1997, Az. 16 Sa 1248/02), die durch Urteil des BAG vom 19.5.1998, Az. 9 AZR 362/97 bestätigt wurde.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht besteht gar kein Erfordernis, eine anwaltlich vertretene Partei über die Folgen einer Fristversäumnis zu belehren (BVerfG, NJW 1987, 2733).
  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 20/90

    Belehrung eines Rechtsanwalts über Folgen einer Fristversäumung

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Die Wiederholung des Wortlauts des § 296 Abs. 1 ZPO reicht hier als Belehrung aus (BGH NJW 1991, 493 - Bestätigung des Urteils des OLG Hamm, NJW 1984, 1566).
  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Eine wirksame Fristsetzung setzt voraus, dass die Verfügung vom Richter unterzeichnet - nicht nur paraphiert - ist (BGHZ 76, 236), eindeutig erkennbar ist, in welcher Frist welche Anforderungen zu erfüllen sind (BVerfG NJW 1982, 1453), die gesetzlichen Mindestfristen eingehalten sind (Zöller, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 296 Rn 9b), eine Belehrung über die möglichen Folgen einer Versäumnis der gesetzten Frist erteilt wird (§ 277 IV, II ZPO; BGHZ 86, 218, 225), eine Replikfrist erst nach Eingang der Klageerwiderung gesetzt (BGHZ 76, 236) und die Verfügung der betreffenden Partei förmlich zugestellt wird (BGHZ 76, 236).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 82/90

    Wirksamen Bestimmung der Klageerwiderungsfrist

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung umgrenzt und dabei festgelegt, dass einer Partei mit der Belehrung völlig klar werden muss, in welcher prekären Lage sie sich aufgrund der Fristsetzung befindet, und dass die bloße Mitteilung des Wortlauts des § 296 Abs. 1 ZPO insoweit nicht ausreichend ist (BGHZ 86, 218, 225f; BGH NJW 1986, 133f; NJW 1991, 2773, 2774).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Es ist darauf abzustellen, ob der Rechtsstreit allein durch die Zulassung des Beweismittels länger dauern würde als bei seiner Zurückweisung (BGHZ 75, 138; BGHZ 86, 31).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
    Von einem Sachverhalt muss daher auf einen bestimmten Erfolg geschlossen werden können (BGH NJW 1997, 528; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 286 Rn. 13).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

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